Treuhand
Bei einem Treuhandkonto handelt es sich um eine ganz spezielle Art von Konto: Im Gegensatz zum herkömmlichen Girokonto ist hier der Inhaber nicht der Eigentümer des Vermögens; das auf dem Konto befindliche Geld gehört also nicht ihm. Das bedeutet, dass der Inhaber das Konto auf fremde Rechnung unterhält. Nach außen hin wird das Bankkonto auf den Namen des Inhabers geführt.
Der Inhaber dieses Bankkontos ist stets der Treuhänder – üblicherweise gehört dieser bestimmten Berufsgruppen, beispielsweise Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, an. Der Treuhänder verwaltet also das Vermögen des Treugebers. Er hat dabei die Verfügungsberechtigung für das Konto. Auch hat er als Einziger Zugriff darauf; er muss dabei allerdings die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten. Bei Missachtung drohen ihm andernfalls juristische Konsequenzen. Um das Treuhandkonto eröffnen zu können, müssen zuvor zwei Verträge abgeschlossen werden: der Treuhandvertrag und der Kontovertrag. Der Kontovertrag wird zwischen der Bank und dem Treuhänder geschlossen und er sorgt dafür, dass das Konto eröffnet werden kann.
Treuhandvertrag
Viel wichtiger ist der Treuhandvertrag – dieser wird zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber geschlossen. Mit diesem Vertrag wird festgelegt, dass der Treugeber einen Teil seines Vermögens auf eine andere Person übertragen kann, ohne seine Rechte daran zu verlieren.
Zusätzlich werden die Pflichten des Treuhänders festgelegt, um das Vermögen des Treugebers umfangreich zu schützen. Mithilfe des Treuhandvertrags kann der Treugeber zudem entlastet werden: Er überträgt die Verwaltung seines Vermögens dem Treuhänder und muss sich selbst dieser Aufgabe nicht mehr widmen.
Wichtig ist dabei, dass der Vertrag folgende Punkte enthält:
- Nennung des Treugebers
- Nennung des Treuhänders
- Beschreibung des Vermögens
- Die Art der Verwaltung des Vermögens
- Befristung & Kündigung des Vertrags
- Rechte des Treugebers
- Vergütung des Treuhänders
- Pflichten des Treuhänders
Gefahren und Risiken
Trotz der positiven Eigenschaften des Treuhandkontos muss stets bedacht werden, dass diese Kontoform auch Risiken birgt – denn nicht immer ist diese Art von Bankverbindungen sicher:
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Vertrauen gegenüber Treuhänder
Zwar wird durch den Treuhandvertrag festgelegt, wie der Treuhänder mit dem Vermögen verfahren darf. Doch nicht immer hält sich dieser auch daran; so kann es schnell zu Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten auf dem Konto führen. Besonders für Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es deshalb sinnvoll, einen Verwaltungsbeirat einzuführen, der die Arbeit des Verwalters überwacht. -
Finanzielle Schwierigkeiten des Treuhänders
Gerät der Treuhänder in Insolvenz, kann es durchaus geschehen, dass das Treuhandkonto als sein Eigentum angesehen wird. Das darauf befindliche Geld kann also in die Insolvenzmasse des Verwalters fließen. Treugeber sollten deshalb unbedingt darauf bestehen, dass der Treuhänder das Vermögen sauber getrennt von seinem privaten Vermögen anlegt. -
Tod des Treuhänders
Ähnliches kann geschehen, wenn der Treuhänder stirbt: Das Vermögen des Treugebers kann in diesem Fall in den Nachlass des Verwalters fallen, da es als seines betrachtet wird. Erfahren die Treugeber davon zu spät, ist es oftmals schwer, das Vermögen wiederherzustellen.
Ein weiterer Nachteil: Bei einem Wechsel des Verwalters muss das Konto äußerst umständlich umgeschrieben werden. Wer also plant, solch ein Konto zu eröffnen, sollte vorab gründlich die Vor- sowie Nachteile gegenüberstellen und abwägen.
Zweck von Treuhandkonten
Sinn und Zweck eines Treuhandkontos ist es, dass der Treugeber seinen Einfluss und seine Recht über das Vermögen nicht vollständig verliert, die Verwaltung aber dennoch in fremde Hände geben kann. Diese Art von Konto ist in verschiedenen Fällen erforderlich.